AGB

1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen. Abweichungen von den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder inzwischen zu Ausführungen gelangten. Unsere Angebote sind freibleibend. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Preise
Die Berechnung der Ware erfolgt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, zu unseren am Tage der Bestellungen geltenden Preise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist, soweit nicht anders vereinbart wurde, in den Preisen nicht eingeschlossen. Die Preise werden je 100 Liter bei 15° Celsius und für die vom Käufer bestellte Gesamtmenge genannt. Der Käufer ist gehalten, die von ihm gewünschte Menge so anzugeben, dass sie tatsächlich in den Tank gefüllt werden kann. Gibt der Käufer die Bestellmenge mehr als 10% höher oder niedriger an, als die Menge, die tatsächlich in den Tank gefüllt werden kann, so ist die Fa. Alois Killisperger GmbH berechtigt, den Lieferpreis angemessen anzupassen. Bei Sammelbestellungen bezieht sich die 10%-Regelung auf jede einzelne Lieferstelle. Mehrkosten, die infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 4a bis d für die Versorgung unserer Standorte und/oder durch die Belieferungen der vom Käufer gewünschten Empfangsstelle entstehen, berechtigen uns, die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende Mehrbelastung in Rechnung zu stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend zu erhöhen. Wird wegen dieser Mehrbelastung die Abnahme der bestellten Ware verweigert, so sind wir berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teiles unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir jederzeit zur Ausübung der oben genannten Rechte befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unserer Herstellungskosten, Frachten, Steuern, Zölle, Umschlagskosten, sonstige Versandspesen und Abgaben erhöhen. Rückwirkend eingeführte oder erhöhte Belastungen dieser Art können dem Käufer in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Bezahlung der Rechnung schon erfolgt ist.

3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab unserem Versandwerk oder Lager auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögerte sich der Versand durch Verschulden des Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Die anstandslose Übernahme der Umhüllung durch die Eisenbahn, den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Abholer gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung. Jeder später erhobene Einspruch wegen Gewichtsverluste oder Beschädigungen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer der Lieferung von ihm festgestellte Beschädigungen beim Frachtführer rügt und durch diesen aufnehmen lässt. Mangels besonderer Weisung des Käufers erfolgt die Wahl der Beförderungsart durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verachtung.

4. Lieferzeit
Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur dann, wenn wir eine bestimmte Lieferfrist schriftlich anerkannt haben. Wir bemühen uns um die Einhaltung der gewünschten und vereinbarten Liefertermine. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Anlieferungsfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das Entladen muss unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug und dessen Fahrer erfolgen können. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt, sowie unsere Lieferung nach Unterzeichnung des Lieferscheines als erfolgt. Wir sind berechtigt, ohne dass der Käufer Schadensersatzansprüche geltend machen kann, die Lieferung einzuschränken, hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten bei
A) Fällen höherer Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen, Feuer und Explosionen in uns zur Verfügung stehenden Lägern,
B) Jeder Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, C) Wegfall der Bezugsmöglichkeiten,
D) Verteuerung durch Devisen- oder Währungsverhältnisse.
Stehen die für den Verkauf vereinbarten Versandbehälter nicht zur Verfügung, sind wir berechtigt, den Versand so lange zurückzustellen, bis diese verfügbar sind. Für den Fall, dass wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, in Liefer- und/oder Transportschwierigkeiten geraten, gelten folgende Bedingungen:
1)Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Lieferungen verpflichtet. Sollten die zur Verfügung stehenden Warenmengen zu Befriedigung aller
Warengläubiger nicht ausreichen, so sind wir berechtigt, bei allen Lieferverpflichtungen gleichmäßige Kürzungen vorzunehmen. Nehmen wir, um unsere Lieferverpflichtungen erfüllen zu können,
bisher nicht oder nicht in diesem Umfange zu benutze Transportmöglichkeiten in Anspruch und tritt hierdurch eine Verteuerung der Ware ein, so werden wir die entstehenden Mehrkosten dem
Kaufpreis zuschlagen, auch dann, wenn Festpreis vereinbart wurde. Sollte Käufer die Übernahme der Mehrkosten ablehnen, so sind wir berechtigt, ohne Zahlung von Schadensersatz vom Vertrage zurückzutreten
2)Werden ab einer bestimmten Lieferstelle von uns Abholung oder Versendung der Ware vereinbart und sind wir später aus Gründen gem. a bis d nicht in der Lage, diese Lieferstelle ausreichend mit Ware zu versorgen, so sind wir berechtigt, die Lieferungen ab einer anderen Lieferstelle vorzunehmen. Zusätzliche Frachten und sonstige Nebenkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. Sollte Käufer den Bezug von einer anderen Lieferstelle ablehnen, so können wir unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrage zurücktreten.

5. Haftung für Erfüllungsgehilfen
Bei Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen entstehen, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar war.

6. Widerrufsrecht
Laut § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB haben Verbraucher beim Heizölkauf nun nicht länger das Recht, die Ware oder Bestellung nach Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrags (Fernabsatz-Vertrag) zu widerrufen. Abgeschlossene Verträge dürfen gesetzlich nun nicht mehr storniert werden. Das heißt, dass der vereinbarte Preis für Käufer und Verkäufer bindend ist und das bestellte Heizöl bezahlt und bei Lieferung abgenommen werden muss. Selbst dann, wenn der Preis pro Liter noch am selben Tag der Heizölbestellung aufgrund von Preisschwankungen günstiger wird, kann und darf der Verbraucher seine Bestellung nicht mehr stornieren.

7. Mängelrügen
Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen können nur vor Verwendung der von uns gelieferten Ware geltend gemacht werden, vorausgesetzt, dass die Ware noch unvermischt und unterscheidbar im Besitz des Käufers oder aber der Käufer in Gegenwart eines Vertreters von uns mindestens 1 kg der beanstandeten Ware als Muster gezogen hat. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn uns eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffs Rechte gegen den Frachtführer hat der Käufer gleichzeitig und unabhängig von der Mängelrüge gegenüber uns Sorge zu
tragen. Die Kosten der Nachprüfung usw. trägt die unterliegende Partei. Außer dem Recht auf Wandlung stehen dem Käufer keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art. Handelsüblich zulässige und technische unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

8. Zahlungen
Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles fällig. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der Gutschrift auf eines unserer Konten. Jedes Geschäft für sich. Maßgebend für das Rechnungsdatum ist der Liefertag. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, sind wir berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 4% zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Gegenansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt sind. Diese Regelung gilt im kaufmännischen Verkehr auch für die Zurückbehaltung.

9. Zahlungsverzug
Zahlungsverzug bei einem Lieferungsvertrag berechtigt uns, von allen bestehenden Lieferungsverträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir können ferner die sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer verlangen und die Lieferung so lange einstelle, bis diese Verpflichtungen erfüllt sind.

10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt Sicherheitsleistung
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Zahlungen aller uns gegenüber dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller hiermit verbundenen Nebenforderungen auf den Käufer über. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Käufer verpflichtet sich, diese Waren für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu verwahren. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der Käufer seine Ansprüche gegen der Dritter in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen Sache ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen so lange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der Käufer ist jedoch auf Verlangen verpflichtet, Einzelabtretungserklärung zu erteilen, die Drittschuldner aufzugeben und diese die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden, noch sicherungsübereignen. Im Falle einer Pfändung durch einen Dritten hat er in geeigneter Weisen auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung zu unterrichten. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % werden wir auf Verlangen voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

11. Datenschutz
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung zu Folgendem: Die personenbezogenen Daten des Käufers wie z.B. Name und Adresse werden bei uns sowie Dritten, denen wir uns zur Durchführung eines Vertrages bedienen, zum Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wir sind mittels dieser personenbezogenen Daten zur Bonitätsprüfung des Käufers berechtigt, insbesondere Auskünfte bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssysteme einzuholen und Negativdaten abzuspeichern. Weitere Infos auf www.killisperger-alois.de

12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen einschließlich der frachtfreien ist unsere jeweilige Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Augsburg. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, Augsburg. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Steuerbegünstigtes Mineralöl! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Betrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder c) der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen. Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, hat steuer- und strafrechtliche Folgen!

Informationspflicht gem. §3 Abs. 1 CO2KostAufG! Aktuelle Informationen sowie einen Emissionsrechner finden Sie auf unserer Homepage unter www.killisperger-alois.de.
Versorgt sich der Mieter selbst mit Brennstoff, so hat er gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch gemäß §6 Abs. 2 und §8 Abs. 2 CO2KostAufG.